Wohngeldantrag - Wohngeld beantragen:

Wohngeld beanntragen kann in Deutschland jeder Bürger, dem aufgrund seines zu niedrigen Einkommens Wohngeld zusteht:

Dabei macht es zunächst keinen Unterschied, ob man Mieter (Mietzuschuss) oder Eigentümer (Lastenzuschsuss) der selbst genutzten Immobilie ist. Bei Lastenzuschuss benötigen Sie zusätzlich zu den notwendigen Formularen eine Fremdmittelbescheinigung.

Darunter versteht man eine Bestätigung Ihrer Bank, welche Kredite Ihnen gewährt wurden und wie hoch Ihre monatlichen Belastungen durch Zinsen und Tilgung sind. Sie wissen nicht genau wieviel Zinsen Sie für Ihren Kredit oder Ihr Darlehen bezahlen? Dann empfehlen wir Ihnen diesen Zinsrechner.





  • Ab wann bekomme ich mein Wohngeld?
  • Beachten Sie, dass die jeweilige Wohngeldbehörde Ihre Angaben natürlich daraufhin überprüft, ob Ihre Informationen wahrheitsgemäß sind und Ihnen tatsächlich Wohngeld zusteht.
  • Wohngeld wird im Allgemeinen zunächst für zwölf Monate bewilligt. Sollte Ihnen nach Ablauf dieser Zeit noch immer Wohngeld zustehen, müssen Sie dieses wieder neu beantragen.
  • Grundsätzlich nicht antrangsberechtig sind:
    - alleinstehende Erstauszubildende
    - Wehrpflichtige
    - Zivildiener


  • wohngeldrechner
    Baden Württemberg
    Bayern
    Berlin
    Brandenburg
    Bremen
    Hamburg
    Hessen
    Mecklenburg Vorpommern
    Niedersachsen
    Nordrhein Westfalen
    Rheinland Pfalz
    Saarland
    Sachsen
    Sachsen Anhalt
    Schleswig Holstein
    Thüringen