Wohngeld beanntragen kann in Deutschland jeder Bürger, dem aufgrund seines zu niedrigen Einkommens Wohngeld zusteht:
Dabei macht es zunächst keinen Unterschied, ob man Mieter (Mietzuschuss) oder Eigentümer (Lastenzuschsuss) der selbst genutzten Immobilie ist. Bei Lastenzuschuss benötigen Sie zusätzlich zu den notwendigen Formularen eine Fremdmittelbescheinigung.
Darunter versteht man eine Bestätigung Ihrer Bank, welche Kredite Ihnen gewährt wurden und wie hoch Ihre monatlichen Belastungen durch Zinsen und Tilgung sind. Sie wissen nicht genau wieviel Zinsen Sie für Ihren Kredit oder Ihr Darlehen bezahlen? Dann empfehlen wir Ihnen diesen Zinsrechner.